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Deutsche Umwelthilfe: „Verbrauchertäuschung von Coca-Cola endgültig gestoppt“

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Im Rechtsstreit zwischen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) und der Coca-Cola Erfrischungsgetränke AG (CCEAG) hat der amerikanische Brauseabfüller eine Ende Juni ergangene Gerichtsentscheidung akzeptiert und seinen Widerspruch zurückgenommen. Zuvor hatte das Gericht mitgeteilt, dass es keine Gründe sieht, die Einstweilige Verfügung aufzuheben.

Der Soft-Drink-Hersteller warb zur Einführung des Getränks Coca-Cola Life damit, erstmalig im Unternehmen weltweit eine Flasche einzusetzen, die ausschließlich aus Recycling PET besteht. Im Juni 2015 fand die DUH durch eine Recherche heraus, dass diese Aussage falsch ist und erwirkte am 30. Juni 2015 erfolgreich beim Landgericht Berlin eine Einstweilige Verfügung gegen Coca-Cola. Zuvor war der Versuch gescheitert, das Unternehmen außergerichtlich dazu zu bewegen, eine entsprechende Unterlassungserklärung abzugeben. Gegen die Einstweilige Verfügung legte die CCEAG zunächst Widerspruch ein, zog diesen nach einem deutlichen Hinweis des Gerichts aber zurück.

„Mit falschen Fakten und grün gefärbten Einwegflaschen versucht der amerikanische Getränkekonzern, die Öffentlichkeit von seinem derzeitigen Ausstieg aus den umweltfreundlichen Mehrwegflaschen abzulenken. Coca-Cola hat dem derzeit noch existierenden, weltweit größten Mehrwegsystem in Deutschland den Krieg erklärt, um den Markt mit seinen Getränken in Einweg-Plastikflaschen und Blechbüchsen überschwemmen zu können“, kritisiert der DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. Nach Auffassung der Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation ist Coca-Cola mit einem sehr plumpen Versuch endgültig gescheitert, seinen Einweg-Plastikflaschen, durch falsche Behauptungen über eine nicht existierende weltweite Verwendung von 100 Prozent Rezyklat, ein grünes Image zu verleihen.

„Verbraucher werden von Coca-Cola nicht nur mit falschen Aussagen zum Umweltengagement des Unternehmens getäuscht, sondern auch durch eine rechtswidrige Kennzeichnung aller bepfandeten Einweg-Plastikflaschen und Dosen in die Irre geführt. Kunden sollen nicht erkennen können, was für eine Getränkeverpackung sie kaufen“, kritisiert der DUH-Leiter für Kreislaufwirtschaft Thomas Fischer. Gegen die Falschkennzeichnung von Coca-Cola Einweggetränkeverpackungen hat die DUH am 6. Juli 2015 Klage beim Landgericht Berlin eingereicht und ist zuversichtlich, die rechtswidrige Kennzeichnungspraxis des Soft-Drink-Riesen noch in diesem Jahr zu stoppen.

Die DUH fordert Bundesumweltministerin Barbara Hendricks eindringlich zum Schutz des deutschen Mehrwegsystems auf. Durch die Einführung einer Kennzeichnung von Getränkeverpackungen auf dem Produkt sollen Verbraucher Klarheit bei der Produktwahl erhalten. Eine Abgabe auf Einweggetränkeverpackungen in Höhe von 20 Cent zusätzlich zum Pfand soll eine Lenkungswirkung hin zu umweltfreundlichen Mehrwegflaschen entfalten.

Den DUH-Faktencheck zum Mehrwegausstieg von Coca-Cola finden Sie unter
http://www.duh.de/ccfakten.html.

Quelle/Bildquelle: Deutsche Umwelthilfe e.V. | duh.de | Bildquelle: © Marggraf / DUH


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